Warum RIRs keine Herrschaftsgewalt besitzen — und warum „Community-Souveränität“ das System zerstört”
Was unterscheidet Autorität von Kooperation, und worüber verfügen Registrierungsstellen tatsächlich?

Wer ein Register führt, dem gehört deshalb noch nicht das Netz. Lu Heng unterscheidet zwischen dem Angebot von Koordination und dem Anspruch auf Herrschaft.
Herrschaftsgewalt entsteht nicht aus Zusammenarbeit. Sie entsteht aus der Fähigkeit, Regelbefolgung unabhängig von Zustimmung zu erzwingen. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn wer beides verwechselt, verwandelt Koordinationssysteme in illegitime Machtstrukturen.
Staaten besitzen Herrschaftsgewalt, weil sie Regeln durch Recht, Gerichte und Gewalt durchsetzen können. Wer sich verweigert, muss mit unausweichlichen Konsequenzen rechnen. Systeme, die auf Zusammenarbeit beruhen, funktionieren anders. Sie bestehen nur, weil die Beteiligten sich für die Zusammenarbeit entscheiden. Wo Teilnahme freiwillig und Austritt möglich ist, gibt es keine Herrschaftsgewalt. Was bleibt, ist ein Einfluss, der auf praktischen Vorteilen beruht, keine Macht.
Die Regional Internet Registries (RIRs), die regionalen Internet-Registrierungsstellen, gehören eindeutig zur zweiten Kategorie. Sie wurden als Mechanismen technischer Koordination geschaffen, um Doppelvergaben und Konflikte bei der Verteilung von Nummernressourcen zu verhindern. Sie wurden weder als Regierungen noch als Regulierungsbehörden oder souveräne Instanzen gegründet. Kein Staat hat ihnen Hoheitsgewalt übertragen. Kein völkerrechtlicher Vertrag verleiht ihnen eine eigene Jurisdiktion. Kein Gesetz ermächtigt sie, darüber zu entscheiden, was rechtmäßig oder rechtswidrig ist.
RIRs existieren, weil Netze freiwillig zusammenarbeiten. Netze schließen sich ihnen an, weil Koordination nützlich ist, nicht weil Regelbefolgung verpflichtend wäre. Allein diese Tatsache schließt Herrschaftsgewalt aus. Die Möglichkeit, auszutreten, sich neu zu organisieren, Vermögenswerte zu übertragen oder das System zu umgehen, beweist, dass die Teilnahme freiwillig ist. Herrschaftsgewalt besteht auch gegen Widerstand fort; Koordination nicht.
Die „Richtlinien“ der RIRs sind deshalb keine Gesetze. Sie sind interne Vereinbarungen zwischen freiwillig Beteiligten. Eine RIR kann Ihnen keine Geldstrafe auferlegen, Sie nicht ins Gefängnis bringen, kein sachfremdes Eigentum beschlagnahmen und die Einhaltung ihrer Regeln nicht über ihre eigenen Verwaltungssysteme hinaus erzwingen. Ihr schärfstes Mittel besteht darin, weitere Koordinationsleistungen zu verweigern. Das ist keine Herrschaftsgewalt, sondern die Aufkündigung der Zusammenarbeit.
Einfluss darf nicht mit Herrschaftsgewalt verwechselt werden. RIRs haben Einfluss, weil Koordination Reibungsverluste verringert. Netze halten sich an ihre Regeln, weil das häufig einfacher, günstiger und berechenbarer ist. Dieser Einfluss besteht aber nur so lange, wie die Zusammenarbeit Vorteile bietet. Sobald Regelbefolgung schädlich wird oder Willkür unterworfen ist, verflüchtigt er sich.
Ein entscheidender Fehler entsteht, wenn Registrierung mit Eigentum verwechselt wird. RIRs registrieren Nummernressourcen; sie sind nicht deren Eigentümer. Registrierung ist die Führung von Aufzeichnungen. Kontrolle und wirtschaftlicher Wert entstehen durch tatsächliches Routing, den Betrieb von Netzen und die Nutzung. Eine Registrierungsstelle, die Herrschaftsgewalt über registrierte Vermögenswerte beansprucht, verwechselt Dokumentation mit Souveränität.
Zerstörerisch wird es, wenn eine kleine, selbst ausgewählte Gruppe technischer Beteiligter sich „die Community“ nennt und ihren internen Konsens als Hoheitsgewalt behandelt. Ein paar Dutzend Menschen auf Mailinglisten oder bei Sitzungen repräsentieren weder das globale Internet noch die Gesamtheit der Ressourceninhaber noch Staaten. Sie haben kein demokratisches Mandat, repräsentieren nicht alle und unterliegen keiner Rechenschaftspflicht.
Freiwillige Teilnahme kann keine Hoheitsgewalt hervorbringen. Eine Gruppe kann sich nicht durch Abstimmung Herrschaft über andere verleihen, die einer solchen Herrschaft nie zugestimmt haben. Konsens unter den Anwesenden schafft Vereinbarungen unter den Anwesenden, mehr nicht. Solche Ergebnisse als bindend für Nichtbeteiligte zu behandeln, ist ein Kategorienfehler: Koordination wird als Regierungsgewalt ausgegeben.
An diesem Punkt zerbrechen Systeme. Wenn eine kleine Gruppe von Insidern annimmt, für alle zu sprechen, wird Herrschaftsgewalt zur bloßen Selbstermächtigung. Neutrale Koordination verwandelt sich in Regelsetzung. Technische Verwaltung wird zu politischer Kontrolle. Das Vertrauen bricht zusammen, weil die Beteiligten erkennen, dass Entscheidungen nicht mehr objektiv oder vorhersehbar sind, sondern nach Ermessen und nach ideologischen Maßstäben getroffen werden.
Ausschluss beschleunigt das Scheitern. Wer Zeit, räumliche Nähe, sprachlichen Zugang oder institutionelle Übereinstimmung mitbringt, beherrscht die Richtlinienarbeit, während andere faktisch ausgeschlossen bleiben. Das System dient nicht länger dem Internet als Ganzem, sondern einer schmalen Schicht von Insidern. Das ist Beherrschung, keine Koordination.
Am gefährlichsten wird es, wenn freiwillige Richtlinien so durchgesetzt werden, als wäre ein Austritt illegitim. Dann imitiert das System eine Regierung, ohne Rechtsgrundlage, Kontrollmechanismen oder Verantwortung. Macht ist vorhanden, Rechenschaftspflicht nicht. Das ist schlimmer als formelle Herrschaftsgewalt, weil selbst die Beschränkungen fehlen, denen Staaten unterliegen.
Technische Systeme leben von Neutralität. Die Koordination des Internets funktioniert, weil sie langweilig, berechenbar und frei von Werturteilen ist. Werden moralische, politische oder ideologische Urteile hineingetragen und Richtlinien wie hoheitliches Recht behandelt, umgehen die Beteiligten das System. Die Folge ist Fragmentierung.
Legitimität lässt sich nicht selbst ausrufen. Herrschaftsgewalt muss von denen verliehen werden, die ihr unterworfen sind. Langjährige Regelbefolgung schafft nicht rückwirkend Souveränität. Wiederholung verwandelt praktische Zweckmäßigkeit nicht in ein Mandat. Herrschaftsgewalt muss bei der Gründung durch Übertragung begründet werden; sie darf nicht erst später aus Gewohnheit entstehen.
RIRs waren nie dazu bestimmt, zu herrschen. Sie sollten koordinieren. Wenn Koordinationsorgane Herrschaftsgewalt beanspruchen, zerstören sie genau die Bedingungen, die Zusammenarbeit ermöglicht haben. Der unausgesprochene Gesellschaftsvertrag war einfach: „Wir koordinieren; ihr entscheidet euch für die Zusammenarbeit.“ Daraus „Wir entscheiden; ihr müsst gehorchen“ zu machen, zerstört das System.
Die Schlussfolgerung ist eindeutig. Herrschaftsgewalt setzt Zwang, ein Mandat und die Möglichkeit voraus, Entscheidungen auch ohne Zustimmung durchzusetzen. RIRs beruhen vollständig auf freiwilliger Zusammenarbeit, erlauben den Austritt, verfügen über keine übertragene Hoheitsgewalt und besitzen keine eigenständige Durchsetzungsmacht. Wenn sich eine kleine freiwillige Gruppe als souveräne Gemeinschaft versteht, wird das System instabil und illegitim.
Das stärkt das Internet nicht. Es zerstört das Koordinationsmodell, das sein Funktionieren erst ermöglicht hat.