Warum Registrierungsstellen niemals zu Durchsetzungsinstanzen werden dürfen
Warum taugt ein Adressbuch nicht als Instrument zur Bestrafung?

Adressdaten zu führen und zu entscheiden, wer eine Strafe verdient, sind unterschiedliche Befugnisse. Lu Heng argumentiert, dass Registrierungsstellen Einträge pflegen sollten, während die Durchsetzung den zuständigen staatlichen Stellen obliegt.
Die Aufgabe einer Registrierungsstelle ist administrativ, nicht strafend. Beides zu verwechseln, ist einer der gefährlichsten Fehler in der Internet-Governance.
Eine Registrierungsstelle existiert, um korrekte Einträge zu führen: Wer nutzt welche Nummer, und nach welchen dokumentierten Verfahren? Im Kern ist sie ein Adressbuch. Von einer solchen Institution zu verlangen, Verhalten zu überwachen, Sanktionen zu verhängen oder Teilnehmer zu „bestrafen“, ist ein Kategorienfehler. Ein Adressbuch ist kein Instrument zur Durchsetzung von Regeln.
Eine grundlegende Registrierungsdienstleistung – etwa die Zuweisung oder die Aufrechterhaltung einer Adresse – zu verweigern oder zu entziehen, weil eine Organisation „X getan oder nicht getan hat“, ist irrational und in jedem verantwortungsvoll geführten System ohne Beispiel. Es ist so, als würde man einem Haus eine Straßenadresse verweigern, statt die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten oder den vorgesehenen Rechtsweg zu beschreiten. Kein glaubwürdiges Governance-System funktioniert so.
Das ist kein Argument gegen Regeln. Regeln sind unverzichtbar. Ihre Einhaltung zählt. Aber Regeln, die Konsequenzen nach sich ziehen, müssen von souveränen Rechtssystemen festgelegt und durchgesetzt werden: von Gerichten, Regulierungsbehörden und Regierungen. Eine auf Freiwilligkeit beruhende Registrierungsstelle hat keine hoheitliche Gewalt. Sie kann nicht zugleich Polizei, Anklagebehörde und Richter sein. Wenn sie es versucht, untergräbt sie ihre eigene Legitimität und das Vertrauen der Netzwerke, die von ihr abhängen.
Ein großer Teil der gegenwärtigen Verwirrung entsteht dadurch, dass zwei grundverschiedene Bereiche vermengt werden:
• Gemeinschaftsplattformen (Mailinglisten, Foren, Arbeitsgruppen)
• Verwaltung von Nummernressourcen (die Registrierungsfunktion)
Einer Registrierungsstelle steht es frei, ihre Mailinglisten zu moderieren oder die Teilnahme an Diskussionen der Gemeinschaft zu regeln. Das ist eine interne Angelegenheit der Plattform. Mit Nummernressourcen hat es nichts zu tun.
Die Verwaltung von Nummernressourcen liegt auf einer anderen rechtlichen, betrieblichen und institutionellen Ebene. Die Befugnisse dort sind administrativer Art; sie liegen nicht im freien Ermessen. Eine Registrierungsstelle kann jemandem das Halten von Nummernressourcen nicht „verbieten“, weil ihr dessen Verhalten missfällt, sie dessen Ansichten nicht teilt oder sie sich von einem Teil der Gemeinschaft unter Druck gesetzt fühlt. Dass eine Registrierungsstelle eine Diskussion moderieren kann, gibt ihr nicht die Macht, das Adressbuch als Waffe einzusetzen.
Wer diese Ebenen nicht trennt, erzeugt unmittelbar Instabilität. Unverzichtbare Internetinfrastruktur wird wie ein Moderationsproblem in sozialen Medien behandelt, bei dem Zugang aufgrund von Stimmungen, Auslegungen oder interner Politik entzogen werden kann. So wird Vertrauen zerstört.
Dieses Risiko wird durch die Realität des sogenannten „Community“-Modells verstärkt. In der Praxis besteht es aus einer kleinen Gruppe aktiver Teilnehmer, die sich selbst ausgewählt haben – oft nur einigen Dutzend Personen. Sie repräsentieren weder die weltweite Mitgliedschaft noch sind sie gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Dennoch können ihre Meinungen Netzwerke beeinflussen, die in völlig unterschiedlichen rechtlichen, kulturellen und politischen Umfeldern arbeiten. Von Saudi-Arabien bis zu den Niederlanden unterscheiden sich die Normen der Governance und die rechtlichen Erwartungen grundlegend. Von einer so kleinen Gruppe zu erwarten, Regeln festzulegen und durchzusetzen, als besäße sie universelle Legitimität, ist unrealistisch.
Was vor Jahrzehnten als freiwilliger Koordinationsmechanismus begann, ist Teil der kritischen Infrastruktur des globalen Internets geworden. In diesem Zusammenhang gilt die alte Vorstellung „Wir können uns entscheiden, nicht mit euch zu spielen“ nicht mehr. Maßgeblich müssen Grundsätze eines universellen, diskriminierungsfreien Zugangs sein.
Die richtige Trennung der Funktionen ist eindeutig:
• Registrierungsstellen pflegen Einträge und führen Übertragungen nach festgelegten Verfahren aus.
• Durchsetzung und Bestrafung obliegen, sofern sie gerechtfertigt sind, ausschließlich hoheitlichen Stellen.
Wenn eine Registrierungsstelle ihr Mandat überschreitet und unverzichtbare Verwaltungsfunktionen als Druckmittel einsetzt, schafft sie keine Rechenschaftspflicht. Sie schafft Unberechenbarkeit und öffnet Missbrauch die Tür.
Der Grundsatz ist einfach, aber nicht verhandelbar:
Verwaltungsorgane müssen innerhalb ihres Mandats bleiben, und kritische Infrastruktur darf niemals von den Meinungen oder Vorlieben einiger weniger Menschen abhängen, wie wohlmeinend sie auch sein mögen.
Diese Unterscheidung darf nicht verwischt werden.